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   LG Aachen, 09.12.2003 - 10 O 254/03   

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https://dejure.org/2003,30705
LG Aachen, 09.12.2003 - 10 O 254/03 (https://dejure.org/2003,30705)
LG Aachen, Entscheidung vom 09.12.2003 - 10 O 254/03 (https://dejure.org/2003,30705)
LG Aachen, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 10 O 254/03 (https://dejure.org/2003,30705)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus Insolvenzanfechtung; Vertragsgemäße Abwicklung des Girovertrags seitens der Bank

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2003 - 10 O 254/03
    Erst wenn sie Verfügungen des Kunden nicht mehr in der vereinbarten Weise zulässt, kann sie mit Verrechnungen vertragswidrig, also inkongruent handeln, soweit dadurch im Ergebnis ihre Darlehensforderung vor deren Fälligkeit durch die saldierten Gutschriften zurückgeführt wird (vgl. BGH NJW 2002, 1722, 1723 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 233/01] ; Urteile der Kammer vom 27.05.2003 - Az. 10 O 343/02 - und vom 23.09.2003 - Az. 10 O 255/03).

    Dieses Erfordernis muss jedoch zusätzlich zu dem Entstehen einer Verrechnungsdifferenz zugunsten der Bank vorliegen, damit eine inkongruente Deckung bejaht werden kann (vgl. BGH, NJW 2002, 1722, 1723 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 233/01] Ziffer 2. b. cc.).

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 233/01

    Umfang des Schadens bei Schadensersatzansprüchen gegen einen Berater

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2003 - 10 O 254/03
    Erst wenn sie Verfügungen des Kunden nicht mehr in der vereinbarten Weise zulässt, kann sie mit Verrechnungen vertragswidrig, also inkongruent handeln, soweit dadurch im Ergebnis ihre Darlehensforderung vor deren Fälligkeit durch die saldierten Gutschriften zurückgeführt wird (vgl. BGH NJW 2002, 1722, 1723 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 233/01] ; Urteile der Kammer vom 27.05.2003 - Az. 10 O 343/02 - und vom 23.09.2003 - Az. 10 O 255/03).

    Dieses Erfordernis muss jedoch zusätzlich zu dem Entstehen einer Verrechnungsdifferenz zugunsten der Bank vorliegen, damit eine inkongruente Deckung bejaht werden kann (vgl. BGH, NJW 2002, 1722, 1723 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 233/01] Ziffer 2. b. cc.).

  • LG Aachen, 23.09.2003 - 10 O 255/03

    Anspruch des Insovenzverwalters auf Auszahlung der Differenz eines Girokontos;

    Auszug aus LG Aachen, 09.12.2003 - 10 O 254/03
    Erst wenn sie Verfügungen des Kunden nicht mehr in der vereinbarten Weise zulässt, kann sie mit Verrechnungen vertragswidrig, also inkongruent handeln, soweit dadurch im Ergebnis ihre Darlehensforderung vor deren Fälligkeit durch die saldierten Gutschriften zurückgeführt wird (vgl. BGH NJW 2002, 1722, 1723 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 233/01] ; Urteile der Kammer vom 27.05.2003 - Az. 10 O 343/02 - und vom 23.09.2003 - Az. 10 O 255/03).
  • OLG Köln, 29.09.2004 - 2 U 1/04

    Anfechtung von Verrechnungen auf dem Kontokorrentkonto des Insolvenzschuldners

    Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Dezember 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 254/03 - wird zurückgewiesen.
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